Woltersdorf, den 09.06.2021
Sehr geehrte Woltersdorferinnen,
sehr geehrte Woltersdorfer,
mit einem Flyer hatten wir die Anwohner den geplanten Neubaugebietes informiert und um ihre Meinung gefragt.
Wir bedanken uns auf diesem Wege für die zahlreichen Rückmeldungen, die uns bei unserer Meinungsbildung geholfen haben.
Ebenso hoffen wir, dass die Eingaben in den Gremien der Gemeinde wie auch bei der Verwaltung ebenfalls Gehör finden.
Bedingt durch die Corona-Einschränkungen, die Abstimmungen nur am PC und im Umlaufverfahren möglich machen, hat die Erstellung unserer Stellungnahme mehr Zeit in Anspruch genommen. Nun ist sie aber fertig und wir haben sie allen Gemeindevertretern und der Verwaltung vorgelegt.
Wir wollen sie Ihnen aber auch nicht vorenthalten.
Sicherlich haben auch wir noch nicht alles bedacht und so sind wir gespannt, ob Sie noch weitere Informationen für uns haben. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Verwaltung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ponsel
Gemeindevertreter
X X X
Woltersdorf, den 07.06.2021
Betrifft: Stellungnahme zum B-Plan Stolp
Sehr geehrter Herr Meskes,
sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Margitta Decker,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir die Stellungnahme der Fraktion FBW/FDP zum B-Plan-Gebiet Stolp.
AllgemeinesINOEK (Ortsentwicklungskonzept)
- Nachdem sich die Gemeindevertretung nun entschlossen hat, ein Ortsentwicklungskonzept in Zusammenarbeit mit Verwaltung und den Einwohnern Woltersdorfs zu erstellen, macht es keinen Sinn durch die Erstellung neuer B-Plan-Gebiete Fakten zu schaffen und damit faktisch eine umfassende und auch übergreifliche Ortsentwicklung zu verhindern. Wenn die derzeit in Rede stehenden zahlreichen B-Plan-Gebiete wie vorgesehen umgesetzt werden sollten, bleibt für eine Ortsentwicklung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung kein Raum.Auch inhaltlich wird das zu schaffende Ortsentwicklungskonzept ad absurdum geführt, ist also widersinnig denn es gibt dann offensichtlich keine Projekte mehr, für die Fördergelder eingeworben werden könnten. Damit würden aber gleichzeitig die für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes im Gemeindehaushalt vorgesehenen mind. 50.000.- Euro mehr oder weniger sinnlos verschwendet.
Wir fordern die Verwaltung deshalb auf, hierzu eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen um einer möglichen Verschwendung öffentlicher Gelder vorzubeugen.
- Folgen der Waldernte aus 2013In 2013 wurde ein Teil des jetzt für die Bebauung vorgesehenen Waldes gerodet und als rechtlich zulässige Waldernte deklariert. Per Gesetzt wird bei einer zulässigen Waldernte jedoch eine Wiederaufforstung nach spätestens 3 Jahren gefordert. Dies ist nach hiesigem Erachten (h.E.) jedoch nicht erfolgt. Auch wurden keine Ordnungsmaßnahmen bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet um den Wald wieder herzustellen.
Es gilt hier festzustellen, welche Behörde für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und damit für die unterlassene Wiederaufforstung verantwortlich ist.
- B-Plan Gebiet Stolp
- Der vom 29.03.2021 bis zum 07.05.2021 ausgelegte B-Plan-Entwurfs befasst sich ausschließlich mit dem vorgesehenen zu bebauendem Gebiet. Interaktionen mit dem gesamten Quartier werden nicht beachtet. So werden die Zu- und Abfahrten in das neue Quartier nicht entsprechend mit beachtet. Auch die an das B-Plan-Gebiet direkt angrenzenden und bereits vorhandenen Gebäude der Gemeinde Rüdersdorf finden keinerlei Beachtung.
- Probebohrungen und MüllhaldeWie uns von lebensälteren Woltersdorfern mitgeteilt wurde, befindet sich im „B-Plan Stolper Weg“ eine alte (wilde) Müllhalde, deren Fläche für eine Überbauung vorgesehen ist. Dies halten wir zumindest für Problematisch zumal die vorgenommen Probebohrungen nicht in diesem Bereich vorgenommen wurden. Folglich kann das zu erheblichen finanziellen Folgen führen.
Wir fordern, das genaue Ausmaß der ehemaligen (wilden) Müllhalde festzustellen und aus rechtlicher wie auch aus tatsächlicher Sicht auf eine mögliche Überbaubarkeit hin zu prüfen.- Allgemeine Planungsvoraussetzungen
- Anlass und Ziel der Planung (2.1.)
- Da ein Großteil des geplanten Baugebietes im Außenbereich liegt, muss dargelegt werden, warum dort überhaupt gebaut werden soll. Der in der Argumentation immer wieder bemühte „Zuzugsdruck“ und „Deckung eines dringenden Wohnraumbedarfs“ auch aufgrund der TESLA-Ansiedlung kann dafür jedenfalls dafür keine Begründung sein.
Da es sich ohnehin bei der geplanten Siedlung um EFH und DHH und nicht um Geschoss- bzw. Mietwohnungsbau handelt wird damit auch mit der prognostizierte Zuzugsdruck der TESLA-Mitarbeiter genommen, die ja zu 80 % aus dem Geringverdienersegment kommen sollen. - Städtebaulicher Vertrag
Zitat:
„Des Weiteren soll mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauGB…..“
Wir kritisieren, das bei bisherigen B-Plan-Verfahren dieser städtebauliche Vertrag den Fachausschüssen wie auch der Gemeindevertretung nicht zur Einfluss- bzw. Einsichtnahme oder gar zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Gerade in diesem städtebaulichen Vertrag sind aber die Auswirkungen auf die Dinge der „Allgemeinen Daseinsvorsorge“ zu regeln – bis hin zum Ausbau von Kita-, Hort- oder Schulplätzen, die der Gemeinde aufgrund des Zuzugs obliegen und deren Anteil der Investor zu tragen hat. - Zur „Allgemeinen Daseinsvorsorge“ gehören auch Aspekte wie Ärzteversorgung, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Anbindung an ÖPNV etc.
Insbesondere an der Ärzteversorgung mangelt es derzeit in Woltersdorf besonders. Hausärzte und Physiotherapie nehmen keine weiteren Patienten mehr an. Fachärzte fehlen ganz (z.B.: Augenarzt) oder haben Wartezeiten von über einem viertel Jahr. - Von der Fraktion „Die Linke“ wird derzeit sogar ein Gesetzt dazu im Landtag beantragt (MOZ vom 02.06.2021) nachdem Investoren zu den Dingen der „Allgemeinen Daseinsvorsorge“ beitragen sollen.
- Da ein Großteil des geplanten Baugebietes im Außenbereich liegt, muss dargelegt werden, warum dort überhaupt gebaut werden soll. Der in der Argumentation immer wieder bemühte „Zuzugsdruck“ und „Deckung eines dringenden Wohnraumbedarfs“ auch aufgrund der TESLA-Ansiedlung kann dafür jedenfalls dafür keine Begründung sein.
- Anlass und Ziel der Planung (2.1.)
- Allgemeine Planungsvoraussetzungen