B-Plan BerlinerStr.-Waldstr.

Gemeinde Woltersdorf
Der Bürgermeister
Herrn Christian Stauch
Rudolf-Breitscheid-Str. 23
15569 Woltersdorf

Datum: 22.03.2023

nachrichtlich:
per E-Mail an Frau Marsand
Veröffentlichung im I-Net

 

Betreff:     Stellungnahme der Fraktion FBW/FDP zum Entwurf B-Plan „Berliner Str. – Waldstraße“

Bezug:       Niederschrift der 17. ordentliche Sitzung Ausschuss für Ortsentwicklung und Ortsgestaltung vom  15.02.2023 (TOP 7)

Sehr geehrte Herr Bürgermeister Christian Stauch,
sehr geehrte Frau Marsand,
sehr geehrte Damen und Herren,

zum TOP 7 der o.a. OEA-Sitzung „Information und Beratung städtebaulicher Konzepte für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Berliner Straße/Waldstraße“ nehmen wir als Fraktion FBW/FDP wie folgt Stellung.
Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die von der Firma „undmica“-Konzept vom 18.01.2023“ vorgelegten bisher nur kursorischen Unterlagen, die damit als sog. 6. überarbeitete Änderung des B-Planes „Berliner Straße – Waldstraße“ in die Analen eingehen dürfte.
Wir beziehen uns dabei aber auch ausdrücklich auf die von uns vorgelegte erste Stellungnahme vom 27.03.2020 zum damaligen jedoch völlig anders gearteten B-Plan-Vorschlag und haben die noch gültigen Aussagen hier mit eingearbeitet. Sicherlich haben wir dennoch nicht alle Problematiken erkannt, die das Projekt beinhaltet, gehen aber davon aus, dass auch die anderen Fraktionen Ziel führende Erkenntnisse gewinnen werden.
Wir geben auch unserer Hoffnung Ausdruck, dass diese doch umfassende Stellungnahme im gleichen Umfang in die weiteren Planungen nicht nur dieses B-Plan Gebietes einfließen möge, wie auch in die Erarbeitung investiert wurde.
Wegen der aus unserer Sicht grundsätzlichen Bedeutung dieser Stellungnahme zeigen wir an, dass wir sie der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung stellen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ponsel
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme
zum
städtebaulichen Konzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Berliner Straße/Waldstraße“
der Firma „undmica“-Konzept vom 18.01.2023“

  1. Grundsätzliches
    • Erste Stellungnahme
      Wie seitens der Fraktion FBW/FDP bereits in der ersten Stellungnahme vom 03.2020 zum damaligen B-Plan-Entwurf bereits zum Ausdruck gebracht wurde, sind die einzelnen, immer noch zahlreich von Investoren eingebrachten Anträge für B-Plan-Verfahren, so auch dieser zwischenzeitlich wieder einmal geänderter B-Plan Entwurf „Berliner Str.-Waldstraße“, nicht isoliert und nur B-Plan-bezogen zu beurteilen, sondern auch immer im Lichte des derzeit in der Bearbeitung befindlichen integrierten Ortsentwicklungskonzeptes (INOEK) und damit insbesondere in der mittel- und langfristigen Wirkung auf die gesamte Gemeinde zu sehen. Diese Feststellung gilt auch weiterhin.
    • Verdichtung im Ort
      Einzubinden in diese Betrachtungen ist nach wie vor auch die von der damaligen Bürgermeisterin Margitta Decker anlässlich des Neujahrsempfanges 2020 thematisierte und im gesamten Ortsbereich Woltersdorfs stattfindende sog. „…ungeordnete Verdichtung…“  und deren zu konstatierende Ausstrahlungswirkung auf die jeweilige Umgebung. Als Beispiel diente damals bereits der Bau von sechs Doppelhaushälften in der Hochstraße. Eine Änderung dieser Sachlage ist bislang leider nicht eingetreten.
    • Rettungshubschrauber
      Durch die Verdichtung im Ort entfallen auch immer mehr Freiflächen, die die SAR-Rettungshubschrauber nutzen können um eilige Krankentransporte nach Unfällen etc. durch zu führen. Unsere Nachbarstadt Erkner hat dazu den südlichen Kreisverkehr vorbereitet, der auch häufig für derartige Flüge genutzt wird. Die Initiative unsrer Fraktion eine ähnliche Möglichkeit in Woltersdorf zu schaffen ging in den Mühlen der Verwaltung wohl verloren. Die Notwendigkeit einer solchen Landemöglichkeit im Sinne § 30 LuftVG (kein PHS-Flugplatz!) dürfte dennoch weiter bestehen.

  1. Bisheriges B-Plan Verfahren Berliner Straße – Waldstraße
    • Bezeichnung B-Pläne
      Für die beiden ehemaligen B-Plan-Gebiete, die nach hiesiger Kenntnis auch fälschlicher Weise als „Demos Nord“ und „Demos Süd“ bezeichnet wurden, waren gültige B-Pläne als
      B-Plan Nr.: 01/91 „Schönebecker Weg – An den Fuchsbergen“ und Nr.: 02/91 „Berliner Straße – Waldstraße“ beschlossen worden. Diese sahen die Anlage eines Kreisverkehrs als Berliner Platz vor. Es muss allerdings festgestellt werden, dass das ursprüngliche Konzept, wie die insgesamt sieben Änderungen zwischen 1991 und 1997 zeigen, von Anfang an auch seitens der damaligen Gemeindevertretung (oder auch Verwaltung???) nie ernsthaft umgesetzt wurde.
    • Änderungen B-Pläne
      Die uns vorliegende 3. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr.: 01/91 „Schönebecker Weg – An den Fuchsbergen“ vom 04.04.1997 sieht zwar noch den Bau des ursprünglich geplanten Kreisverkehrs vor. Bereits mit dem offensichtlich erst anschließend realisierten Bau des sog. „Schwarzen Netto“ wurde das ehemals vorgesehene Gesamtkonzept der beiden genannten und miteinander zu verbindenden B-Plan Gebiete, das noch den Berliner Platz als Mittelpunkt und Kreisverkehr vorsahen, gestört und damit die weitere sinnvolle Umsetzung verhindert.
      Dieser Umstand wurde auch bei der Planung der ALEXA mehrfach intensiv diskutiert und führte am Ende zu deren Zustimmung.
      Insofern ist stark zu bezweifeln, ob der jetzt geplant Bau eines Halbrondells mit Straßendurchfahrten diese ursprüngliche Planung wieder aufnehmen kann oder doch nur Stückwerk bleibt. Nach unserer Ansicht passt ein derartiger Entwurf eher in die Großstadt Berlin, nicht aber in den dörflichen Charakter unseres Woltersdorf. Wir lehnen ihn in dieser Form ab (s.u.).
    • Genehmigte Abweichungen B-Plan
      In den Sitzungen des Ortsentwicklungsausschusses damals wie heute (zuletzt in der 17. OEA s.o.) hat die Leiterin des Bau- und Planungsamtes, Frau Marsand, deutlich gemacht, dass im B-Plan-Gebiet „Berliner Straße – Waldstraße“ für einzelne Baumaßnahmen bereits bis zu sieben Abweichungen genehmigt wurden. Nicht dargelegt wurde, um welche Abweichungen es sich dabei handelte und warum diese Abweichungen überhaupt genehmigt wurden. Hierzu bedarf es einer Erklärung.
    • Reihenhäuser
      Anhand der am 27.03.1997 bekannt gemachten 4. vereinfachten Änderung des B-Planes Nr.: 02/91 Berliner Straße – Waldstraße muss festgestellt werden, dass durch die Genehmigung zum Bau der beiden Reihenhäuser im Bereich der Flurstücke 1651 – 1655 und 1656 – 1660 bereits grundlegend von diesem 4. geänderten B-Plan, der bis heute noch gilt, abgewichen wurde. Gründe dafür wurden ebenfalls bisher nicht dargelegt, auf die sich allerdings die derzeitigen Anlieger möglicherweise berufen können.
      Wir bitten wiederum um Erläuterung der Gründe für diese abweichende Genehmigung und deren Rechtsfolgen.
  2. INOEK – Integriertes Ortsentwicklungskonzept
    • Ortsentwicklungskonzept
      Derzeit wird ein sog. Integriertes Ortsentwicklungskonzept (INOEK) erstellt, das die Gestaltung des gesamten Ortes für die nächsten 20 – 30 Jahre umfassen soll. Nach derzeitiger Terminplanung für die zur Zeit in der Bearbeitung befindlichen mind. 6-8 B-Plan-Verfahren ist offensichtlich seitens der Verwaltung beabsichtige diese bereits vor der formellen Beschlussfassung des INOEK genehmigen zu lassen und umzusetzen. Damit wird das INOEK aus hiesiger Sicht ad absurdum geführt, will sagen, eine Ortsentwicklung ist damit dann nicht mehr zu steuern bzw. nicht mehr möglich. Die dann umgesetzten B-Plan Maßnahmen werden dem Ortsbild eine städtische Entwicklung aufoktroyiert haben, die nicht mehr umkehrbar sein wird.
    • Wachstum des Ortes
      Selbstverständlich will auch Woltersdorf als politische Gemeinde wachsen und das soll sie auch – jedoch mit Maß und Ziel ohne dabei den ortsprägenden Charakter zu verlieren. Uns erreichen Anfragen der Woltersdorfer Bürger, die aber genau diesen Ortscharakter erhalten haben wollen.
    • Änderung Ortscharakter
      Im Seminar des Kommunalpolitischen Forums Land Brandenburg e.V. vom 28.02.2023 hat der Referent Manfred Müser dargelegt, dass bereits ab einem Bau von 50 Wohneinheiten in einem Quartier bei konzentriertem Zuzug zwangsläufig eine Veränderung des Wohncharakters der Umgebung eintritt.
      Wie die beiden MOZ Artikel vom 16.03.2023 „Wieviel Zuzug verträgt Bad Saarow“ und vom 18.03.2023 „Sylt zieht die Reißleine“ zeigen, ist diesen Thema in anderen Gemeinden bereits wesentlich präsenter und hat dort auch schon zu entsprechenden Beschlüssen geführt.
      Es wäre wohl angebracht, diese Erkenntnis auch in Woltersdorf zu beherzigen.
    • Verantwortung GV und Vw
      Nur der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass es Aufgabe der Gemeindevertretung wie auch der Gemeindeverwaltung ist, für eine gesunde Ortsentwicklung Sorge zu tragen und die dazu notwendigen Maßnahmen danach auszurichten. Mit Nichten ist es deren Aufgabe verantwortlich für den Maximalprofit von Investoren zu arbeiten und zu wirken. Dessen sollten sich alle auch alle Gemeindevertreter bewusst sein.
    • Erstaunlich
      In diesem Zusammenhang erstaunt, dass insbesondere die Fraktion „Die Grünen“ die neuen B-Pläne mit ihrer doch massiven Bauweise mit ihrer Stimme unterstützen. Unsere Fraktion jedenfalls strebt nach wie vor den Erhalt der dörflich- Brandenburger Struktur unseres noch schönen Woltersdorf an.
    • Fragen der Anwohner
      Bereits am 14.02.2023 und damit einen Tag vor der letzten OEA-Sitzung haben die Anwohner einen Fragebogen zum in Rede stehenden B-Plan eingereicht. Wie schon in der OEA-Sitzung bitten wir, auch den Fraktionen die Beantwortung rechtzeitig vor der nächsten Ausschusssitzung zur Verfügung zu stellen.
  3. Städtebaulicher Vertrag
    • Wie bereits mehrfach ausgeführt haben derartige Investitionsmassanahmen erhebliche Auswirkungen auf die Infrastruktur eines Ortes und so auch auf Woltersdorf, die dann vor der Gemeinde mit zu tragen sind.
    • Mit jedem Investor eines neuen B-Plan Gebietes ist deshalb – sinnvoller Weise bereits vor Erteilung der Baugenehmigung – ein sog. Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen, in dem die Kosten von vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und die Übernahme von Folgekosten z.B. für Kitaplätze, Grundschulplätze etc. zu regeln sind.
    • Ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB stellt eine Sonderform der öffentlich-rechtlichen Verträge dar und ist nach h.E. damit auch der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Leider ist das bislang wohl nicht immer erfolgt. Wir erwarten damit künftig die Bekanntmachung auf der I-Net-Seite der Gemeinde.
    • Hierzu haben wir als Fraktion FBW/FDP die Schaffung einer sog. Folgekostensatzung beantragt, die aber in der nunmehr vorliegenden Form unseren Ansprüchen jedoch nicht genügt und auch nicht in der Lage sein dürfte, die genauen Folgekosten abzubilden. Umso mehr kommt es darauf an, den abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag umfassend zu formulieren und öffentlich und mit der interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren.
  4. Regelungen in einem B-Plan
    • Im Seminar des Kommunalpolitischen Forums Land Brandenburg e.V. vom 28.02.2023 hat der Referent Manfred Müser auch dargelegt, dass in einem jetzt neu zu erstellenden B-Plan auch bereits zukunftsweisende Regelungen enthalten sein sollten (müssen), deren Umsetzung erst in künftigen Rechtsvorschriften erwartet wird,
      insbesondere:

      • Stellplatzsatzung
        • ausreichend Stellplätze für Pkw und Zweiräder
        • Vorrüstung für Elektroversorgung /Wall-Box) für Pkw und Zweiräder!
      • Bei Flachdach: Extensive Dachbegrünung durch Kraut-Gras-Begrünung – Wichtig!!
        • Der Hintergrund dieser ganz speziellen Forderung erschließt sich ggf. nur Gärtnern etc. ist aber Ausschlag geben für eine sinnvolle Dachbegrünung.
      • Vorlage einer Expertise mit dem Hinweis auf die Auswirkungen auf die Klimabilanz durch das Bau-Projekt.
      • Gebäude (Dach) nur mit Ost-West Ausrichtung erstellen und damit Baumöglichkeit bzw. Vorrichtung für effektive Solaranlagen.
      • Keinen B-Plan ohne zentrale bzw. verbundene Grünfläche (mind. mit 1.000m2)
        • Grünkorridore schaffen wie sie bereits Herr Ohlrich (Bau-u.Planungsamt) bei Begehung Berghofer Weg gefordert hatte.
        • beim B-Plan Stolper Weg – Kiesweg (BONAVA) wurde diese Forderung ebenfalls nicht eingehalten.
      • Keine Verwendung von fossilen Berennstoffen in neuen Gebäuden zulassen.
      • Gesamtes B-Plan Gebiet sollte mit GEO-Thermie zentral versorgen.
      • Regenwassernutzung (Erdtank)
        • für Gartenbewässerung
        • für Toilettenspülung
      • Keine Versiegelung durch Pflaster, Steingarten etc. => Problem Starkregen (Grundwasserbildung ermöglichen)
      • Gartenzäune mit 15cm Bodenfreiheit als Zugang für Kleintiere (Igel etc.)
    • Wir erwarten auch in Woltersdorf eine pro-aktive Umsetzung dieser Forderungen bei allen künftigen B-Plan-Vorhaben.
  5. Feststellung zum bestehenden gültigen B-Plan
    • Für den Bereich Berliner Str.- Waldstraße besteht ein gültiger B-Plan, nach dem auch unmittelbar gebaut werden kann und der auch vordringlich umgesetzt werden sollte.
    • Berücksichtigt werden müssen dabei aber alle innovativen Möglichkeiten die der sich in den letzten ca. 20 Jahren veränderte technische Standard anbietet.
    • Die von Fr. Marsand, Leiterin Bau- und Planungsamt, im letzten OEA vom 15.02.2023 bereits verfügten 7 Ausnahmen vom gültigen B-Plan sind aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, dürften aber einer Bebauung gem. gültigem B-Plan nicht entgegen stehen. Zumindest wurden bisher keine derartigen Gründe genannt. (s.o.)
    • Der ursprünglich geplante Kreisverkehr als tatsächlicher Berliner Platz wurde bereits durch die Genehmigung zum Bau des sog. Schwarzen Netto aufgegeben. Auch hier sind die Gründe nicht mehr nach zu vollziehen. Auswirkungen auf die Bebauung nach dem gültigen B-Plan „Berliner Str.- Waldstraße“ sind auch dadurch nicht ersichtlich. (s.o.)
  6. Aktuelles „undmica“ (neuer Name) Konzept vom 18.01.2023
    = Überarbeitete sog. 6. Änderung des B-Planes

    • Änderung des Investors
      • Nachdem die Firma Confidia ihr Konzept am 18.03.2020 als neues B-Plan Konzept als sog. 5. überarbeitete Änderung des B-Planes „Berliner Str.- Waldstraße“ vorgelegt hatte, welches nicht weiter verfolgt wurde, legt nunmehr die Fa. „undmica“ Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin ihr Konzept vom 18.01.2023 offensichtlich als nunmehr 6. Änderung vor.
      • Es ist wohl davon aus zu gehen, dass der Investor wieder gewechselt hat und die Gemeindevertretung davon nicht informiert wurde. Daraus folgt aber auch, dass alle ursprünglichen Planungen und mdl. Zusagen wieder einmal hinfällig sind.
      • Fakt ist auch dass für den Bereich gültige B-Pläne vorliegen, an die sich auch neue Investoren zu halten haben, denn sie sind ja beim Kauf des Areals bekannt. Für jeden kleinen Häuslebauer gilt das doch auch!
        Es ist deshalb nicht einzusehen, dass jeder neu Investor eines gesamten B-Plan Gebietes mit jeweils neuen Ideen ankommt, die Abreden zu den Folgekosten aber auf die sehr lange Bank schiebt. Dadurch wird nicht nur Arbeitskraft und –zeit der Verwaltung gebunden, auch die Fraktionen werden ständig mit der Erstellung neuer Stellungnahmen beaufschlagt. Anschließend fallen die Fraktionen mehr oder weniger offen in Misskredit, die termingerecht keine Stellungnahme abgeben haben. Als fair kann dieses Verfahren nicht bezeichnet werden, da es so auch der Entwicklung des Ortes nicht hilfreich ist.
    • Eingangsbereich am Berliner Platz
      • Als Fraktion FBW/FDP lehnen wir den massiven halbrunden Baukörper am Berliner Platz ab. Er passt nicht in das gesamte Ortsbild, auch wenn Bezug zum gegenüber liegenden Gebäude der ALEXA genommen wird. Hier ist die aufgelockerte Bebauung der gesamten Berliner Straße auf der Seite des B-Plan-Gebietes aufzunehmen und in geeigneter Weise fort zu führen.
    • Hausformen und Bebauung
      • Positive wird bewertet, dass vorgesehen ist, alle Hausformen wie Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser anzubieten. Die vorgesehene Bebauung der ist aber zu dicht gewählt und passt sich nicht in die Umgebung ein, zudem müssen die dort bereits befindlichen Reihenhäuser als Fehlplanung angesehen werden.
      • Ebenfalls positive wird die Planung eines Quartiersplatzes bewertet der aber durchaus größer ausfallen könnte und in seiner konkreten Zweckbestimmung näher bezeichnet werden sollte. Ein Ausbau mit einem Spielplatz würde den Wohnwert zudem aufwerten.
      • Das dem Bereich des vorgesehenen Quartiersplatzes umgebene Areal war nach hiesiger Kenntnis früher ein See, so dass für den gesamten umliegenden Bereich diesem Umstand besonders berücksichtigende Baubodenuntersuchungen erforderlich scheinen.
    • Wohnungsgrößen
      • Vorsorglich wird an dieser Stelle darauf hin gewiesen, dass im Rahmen der Bauplanungen für die ALEXA-Stadtvillen von der Woltersdorfer Bevölkerung und dem Seniorenbeirat kleine 1 bzw. 2 Raum-Wohnungen mit ca. 50 m“ bis zu 80 m2 – seniorengerecht ausgebaut – gefordert aber nicht umgesetzt wurden. Auch für Studenten und Singles sind derartige (hoffentlich bezahlbare) Wohnungsgrößen attraktiv. Insofern empfiehlt es sich insbesondere auch wegen der guten ÖPNV-Anbindungen ein besonderes Augenmerk auf derartige Wohnungen zu richten.
    • Anzahl der Vollgeschosse
      • Wie bereits beim B-Plan „Rüdersdorfer Straße 44-46“ mit Beschluss 185/33/23 der GV vom 02.03. 2023 beschlossen, sollten auch in allen anderen Woltersdorfer B-Plan Gebieten, also auch im B-Plan „Berliner Str.- Waldstraße“ nur maximal 3 Vollgeschosse zulässig sein.
      • Möglicherweise ist auch hier ein gleich gelagerter spezieller Grundsatzbeschluss zu fassen sofern das erforderlich ist, um das Planverfahren sinnvoll fortführen zu können.
    • Als Fraktion FBW/FDP möchten wir aber auch hier der Hoffnung Ausdruck geben, dass sich das in Arbeit befindliche INOEK-Konzept auf den gesamten Ort bezogen dazu dezidiert äußert.
    • Dachformen
      • Als Fraktion FBW/FDP lehnen wir die vorgestellten Flachdächer ab, auch wenn das die billigste Dachform ist. Flachdächer sind starken Belastungen durch Feuchtigkeit, Schneelasten und Temperaturunterschieden etc. ausgesetzt und dadurch weniger lang haltbar. Die wesentlich höheren Wartungs- und Instandhaltungskosten der Flachdächer fallen dann den Käufern zur Last was aber von den Investoren nach h.E. nicht offenbart wird.
      • Als Dachformen in Ost-West-Ausrichtung kommen insbesondere Sattel oder Walmdächer auch in geringem Neigungswinker der aber noch für den Bau einer Photovoltaikanlage geeignet ist in Betracht.
      • Fachdächer passen zudem nicht in den zu erhaltenden dörflichen Charakter Woltersdorfs, auch wenn – offensichtlich aufgrund behördlicher Unzulänglichkeiten – derartige Bauten an der Schleuse errichtet wurden, die immer noch zu kritischen Kommentaren auch der Touristen führen. Als jüngstes Negativ-Beispiel ist allerdings der Bau von sechs Doppelhaushälften in der Hochstraße(s.o.) zu nennen, deren Bau ohne Kenntnis der GV genehmigt wurde.
    • Häuser mit Keller
      • Erfahrungsgemäß werden Häuser in derartigen Neubaugebieten ohne Keller gebaut, was dann häufig zu Anbauten oder Gartenhäusern führt. Falls Keller geplant werden – was wir begrüßen würden – wird vorsorglich darauf hin gewiesen, dass hier mit Grund- bzw. Schichtenwasser zu rechnen ist (s.u).
    • Eigentumsverhältnisse – Miete – Kauf – Sozialwohnungen
      • Ein weiterer wesentlicher Punkt für die Umsetzung des B-Planes sind die geplanten künftigen Eigentumsverhältnisse der Bewohner. Es ist noch konkret und mit geplanten Kosten unterlegt dar zu legen, ob es sich um Schaffung von Eigentum oder die Errichtung von Mietwohnungen oder auch um eine Mischbebauung handeln soll.
      • Wie man der aktuellen Presse im 1. Quartal 2023 entnehmen kann, haben Investoren in unseren Nachbargemeinden erhebliche Schwierigkeiten die bereits gebauten Häuser/Wohnungen aufgrund der stark gestiegenen Preise zu vermarkten.
      • Nach Äußerungen verschiedener Fraktionen der GV besteht in Woltersdorf ein großer Mangel an Sozialwohnungen. Im vorgelegten B-Plan (wie auch in allen anderen B-Plänen) sollten deshalb mind. 5% der Wohnungen als Sozialwohnungen errichtet werden, bei denen der Investor gerne auch die angebotenen staatlichen Förderungen nutzen kann. In Woltersdorf kommt nach h.E. dabei der aktuell der Schöneicher Mietspiegel zur Anwendung da die Gemeinde nicht über einen eigenen verfügt.
    • Grünzug
      • Der Grünzug, der vom B-Plan „„Schönebecker Weg – An den Fuchsbergen“ auf den Berliner Platz zuläuft, wird auch im neu von der Fa. „undmica“ vorgelegten Entwurf nicht wie ursprünglich geplant aufgenommen und im B-Plan „Berliner Str.- Waldstraße“ fortgeführt. Es bleibt nur ein ganz kleiner Gründstreifen übrig der der Bezeichnung „Grüne Allee“ nicht wirklich gerecht wird.
        Wie Herr Ohlrich bereits bei der Begehung des Berghofer Weges mit den Fachausschüssen (s.o.) dargelegt hatte, sind aber solche Grünzüge aus ökologischer Sicht unabdingbar. Näheres kann er sicher selbst dazu ggf. in der nächsten OEA-Sitzung ausführen.
    • Regenrückhaltebecken
      • Wie bereits beim letzten Änderungsplan vorgesehen, wäre die Anlage eines Teiches/Biotops als Regenrückhaltebecken in Verbindung mit einem ausreichend großen parkähnlichen Grünbereich (s.o.) zu begrüßen.
      • Weiterhin ist zu prüfen, ob und ggf. wie ein Überlauf des in der Kapazität möglicherweise beschränkten Regenrückhaltebecken zu planen sein wird, um auch bei den in der 3. Sitzung des Bauausschusses vom 26.11.2019 vorgestellten und künftig häufiger zu erwartenden Starkregen vorsorglich gerüstet zu sein.
      • Es ist aber auch sicher zu stellen, dass die Pflege des gesamten Areals nicht der Gemeinde obliegt und auch keine eilbedürftigen Sofortmaßnahmen durch sie durchzuführen sind, obwohl es sich dann ja um einen öffentlich zugänglichen Bereich handeln dürfte.
    • Überörtliche Verkehrssituation
      • Die Betrachtung der Verkehrssituation kann nicht auf den Bereich des B-Planes beschränkt werden, sondern muss das gesamte umliegende Gebiet mit betrachten, sowie ggf. auch den überörtlichen Verkehr mit einschließen. Diese Betrachtung ist besonders wichtig!
      • Sackgassen und private Straßen sind unbedingt – ggf. zu Gunsten einer Einbahnstraßenführung – zu vermeiden.
      • In diese konkreten Planungen ist eine bisher offenbar nicht vorgesehene Anbindung an die Flämingstraße/ Spreewälder Straße und Etkar-Andre-Straße wie auch Müggelweg/Fidusallee mit einzubeziehen.
      • Es versteht sich von selbst, dass dazu die Eigentumsverhältnisse der Straßen wie auch die beurkundete Widmung als öffentliche Straße offiziell festgestellt werden muss.
    • Anbindung an die Straßenbahn
      • Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle in der Berliner Straße schafft eine optimale Anbindung an den ÖPNV.
      • Obwohl nicht mehr zum B-Plan Gebiet gehörend bedarf es einer konkreten Planung der Straßenübergangs vom Wohngebiet zur Haltestelle um Gefahren bereits vorab zu minimieren.
    • Straßenführung im Planungsgebiet
      • Zur geplanten Straßenführung sind noch keine weiteren Kenntnisse vorhanden.
      • Bei der weiteren Planung ist aber folgendes zu beachten:
        • Die auch durch parkende Autos nicht zu beeinträchtigende Zufahrt für Feuerwehr, Rettungs-, Post-, Müll- und Zulieferfahrzeuge ist jederzeit zu gewährleisten.
        • Parkverbote werden vielfach nicht eingehalten, behindern o.a. Verkehr und sollten durch geeignete bauliche Maßnahmen vermieden werden.
        • Es sind zusätzlich zu den Mindestanforderungen der Stellplatzsatzung ausreichend Parkplätze für Pkw und auch für Fahrräder vorzuhalten.
        • Zusätzliche Queranbindungen (s.o.) an die Straßen der angrenzenden Quartiere ist im Rahmen einer überörtlichen Betrachtung zu prüfen.
      • Tiefgarage
        • Auch ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, die parkenden Autos überwiegend in eine Tiefgarage zu verlegen und zwischen den Häusern autofreie Zonen zum Spielen, Schlendern und Wohlfühlen mit viel Grün zu schaffen was dem Charakter unseres Dorfes deutlich mehr entsprechen würde. Darüber hinaus würde es auch die Attraktivität eines neuen Wohngebietes für Familien und Senioren deutlich erhöhen.
      • Studie zur Verkehrsplanung
        • Leider sind bisher weder die Straßenbreiten bekannt noch die in dem Bereich prognostizierten Verkehrsströme. Damit lassen sich keine auch nur annähernd konkreten Aussagen zu einer künftigen Verkehrsführung treffen. Nötig erscheint hier vor weiteren bautechnischen Genehmigungen eine über das B-Plan Gebiet weit hinausgehende Studie durch den Investor. Erwartet werden dabei praxistaugliche Lösungsvorschläge. Lösungsvorschläge wie zum Beispiel der zwischenzeitlich umgesetzte Zugang zur Grundschule in der Weinbergstraße, die auf dem Plan chic aussehen, jedoch am tatsächlichen und durchaus prognostizierbaren Verhalten der Eltern meilenweit vorbeigehen, sind zu vermeiden.
      • Kita
        • Im letzten Entwurf wurde die Integration einer Kita mit 90 Plätzen bereits mit geplant. Obwohl Woltersdorf auch ohne die geplanten Zuzüge bereits einen vom Kreis errechneten zusätzlichen Bedarf von über 100 Kita-Plätzen hat, fehlt eine derartige Planung hier völlig.
        • Es kommt deshalb darauf an im Rahmen der Folgekosten, verankert im Städtebaulichen Vertrag zumindest die anteilige Finanzierung der aus dem Bauprojekt errechneten Kita-Platz-Kosten etc. aufzuerlegen sofern von ihm nicht selbst eine Kita gebaut wird.
      • Ärzte und Heilversorgung
        • Bei den aktuellen neuen Planungen sollte im Bereich der Berliner Straße in den Gebäuden auch die Einrichtung von Arzt- und/oder Physiotherapiepraxen mit geplant werden, da hierfür in Woltersdorf auch aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl ein zusätzlicher Bedarf bestehen dürfte und die Versorgung gerade in diesem Bereich gesichert werden muss. Nach h.K. nehmen beispielsweise die Hausarztpraxen trotz neuer Betreiber keine neuen/zusätzlichen Patienten mehr auf.

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Ein Gedanke zu „B-Plan BerlinerStr.-Waldstr.“

  1. Guten Tag,
    als Einwohnerin vertrete ich, wie in Ihrem Beitrag formuliert, die Meinung, dass durch die enge Bebauung im Ort der dörfliche Charakter verloren geht. Als direkt betroffene Bewohnerin bitte ich Sie als Fraktion, sich in der Gemeindevertretung gegen die immer dichtere und höhere Bebauung einzusetzen. Ich wohne in der Vogelsdorfer Straße 17. Zwei Grundstücke weiter entstehen zwei Doppelwohnhäuser, im hinteren Teil Parkplätze für 8 Autos. Damit ist kein Platz für einen Baum oder Hecken, da der Investor die Möglichkeit, 3 Meter bis zum Nachbarzaun zu bauen, nutzte. Dem Investor ist das Recht, aber für uns als Nachbarn ist das sehr deprimierend.
    Welche Möglichkeiten sehen Sie als Fraktion, die in der Gemeindevertretung auch Mitspracherecht hat, dem entgegenzuwirken und das Ortsbild nicht noch mehr zu verschandeln?

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Kunkel

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