Liebe Woltersdorferinnen und
Woltersdorfer,
die Beleuchtungsanlage u.a. in der JuE Rosenbergstraße soll neu gebaut werden und das unterstützen wir als neue Wählergruppe „Freie Bürger Woltersdorf“ auch.
Probleme macht aber wohl die vorgesehene Bauausführung, die die Lichtmasten direkt auf den Bürgersteig stellen will. Besondere Probleme bereitet dabei insbesondere die Engstelle beim sog. „Chausseehaus“. Aufgefallen ist das leider erst, als der Bauausschuss am 19. Februar für den gleichen Bereich den Bau eines Geh-/Radwegs geplant hat.
Wir wollen die neue Beleuchtung, wir wollen aber auch einen funktionierenden und deshalb breiten Geh-/Radweg (unabhängig von der vorgesehenen rechtlichen Einordnung gem. StVO, die möglicherweise doch nur wenige kennen und beachten). Aus diesem Grunde habe ich mich als Gemeindevertreter an den Vorsitzenden des Bauausschusses gewandt und möchte Ihnen den Brief nicht vorenthalten.
Verbunden ist damit die Hoffnung, dass vor der Bauausführung doch noch Änderungen zu Wohle Woltersdorfs möglich sind und man die Lichtmasten an die Grundstücksgrenze rückt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ponsel
An
Gemeindevertretung Woltersdorf
Vorsitzender Ausschuss für Bauen, Ortsgestaltung und Verkehr
Herrn Jelle Kuiper
Interlakenstr. 8
15569 Woltersdorf
Nachrichtlich per E-Mail:
Sekretariat Gemeinde Woltersdorf
Askell Kutzke (UW)
Dirk Hemmerling (UW)
Jens Mehlitz (WBF)
Heinz Vogel(WBF)
Stefan Bley (WBF)
Wilhelm Diener (FDP)
Ulf Brümmel (Linke)
Klaus-Steffen Niedersätz
Bernds Journal
Sehr geehrter Herr Kuiper,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, da ich in der 29. ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.03.2019 kein Verständnis für die von mir dort dargelegte Problematik erlangen konnte, deren Lösung aber für dringend erachte.
Auch das Protokoll der 29. ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.03.2019 gibt unter TOP 14 den Sachverhalt in seiner stark verkürzten Form leider nicht vollständig und damit inhaltlich nicht ganz korrekt wieder.
Ich habe keine (grundsätzlichen) Bedenken bezüglich der geplanten Vorhaben geäußert. Ich habe – und werde auch weiterhin – lediglich auf mögliche Probleme bei den offensichtlich nicht miteinander korrespondierenden geplanten Bauausführungen der beiden Projekte Beleuchtungserneuerung und Geh-/Radwegbau hingewiesen und um Prüfung gebeten. Der Hinweis der Verwaltung im Protokoll der 29. GV (Zitat:)„…die gesetzlichen Vorgaben und die ausführliche Beratung im Bauausschuss, wo beide Aufträge empfohlen sowie das Bauprogramm Rosenbergstraße in der Gemeindevertretung bereits beschlossen wurden“ greift zu kurz, da im Bauausschuss diese Problematik noch gar nicht korrespondierend behandelt wurde.
Es ist nach wie vor zu besorgen, dass die derzeitig geplante Bauausführung für die neue Beleuchtungsanlage der J u E Rosenbergstraße der Einrichtung eines Gehweges unter Einbindung von Radfahrern ob als gemeinsamer „Geh-und Radweg“ oder mit dem Hinweis „Gehweg – Radfahrer frei“ entgegen steht.
Ich rege nach wie vor an, die Bauausführung der Beleuchtungsanlage unter diesem Gesichtspunkt des Flächenbedarfs eines Geh-und Radwegebaus (unabhängig von der rechtlichen Einordnung) nochmals zu beraten. Sollte dazu die bestehende Beschlusslage in Teilen, also bzgl. der zu verwendenden Lampen geändert werden müssen, so ist das sicherlich machbar.
Begründung:
Aus Richtung Erkner ist der Geh-und Radweg im Bereich des Landes Berlin mit dem Zeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ gem. StVO ausgeschildert. Derzeit werden Radfahrer dort am Ortseingang Woltersdorf auf die Fahrbahn der J u E Rosenbergstraße geführt. Nach meiner Erinnerung wurde aber in der 30. Bauausschusssitzung vom 19.02.2019 eine Weiterführung diese „Radweges“ auch im Ortsbereich Woltersdorf auf einem Geh-und Radweg diskutiert. Die rechtliche Unterscheidung in „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ und „Gehweg – Radfahrer frei“ und deren unterschiedliche Folgen in der Benutzung durch Radfahrer kam dabei nach meiner Erinnerung nicht ausreichend zum Tragen. Jedenfalls wurde der rechtliche Hintergrund nicht dezidiert dargelegt.
Nach Recherchen im Internet und den dort veröffentlichten Erfahrungen von Verkehrsexperten bringt eine Weiterführung als Gehweg mit dem Hinweisschild „Radfahrer frei“ keinen Vorteil für die Verkehrssicherheit. Solche Wege – so die Verkehrsexperten – brauchen selbstverständlich NICHT benutzt zu werden, denn es sind keine Radwege (erst recht keine Radwege mit Benutzungspflicht), sondern Gehwege. Ein Sicherheitsgewinn insbesondere für Radfahrer war aber in der 30. Bauausschusssitzung gerade ausdrücklich gewollt, deshalb auch die Führung des Radverkehrs von Erkner nach Woltersdorf auf dem Geh-/Radweg und von Woltersdorf nach Erkner auf dem sog. Schutzstreifen auf der Fahrbahn (StVO Zeichen 340) Zwei Schutzstreifen auf der Landesstraße L 30 würden den Verkehrsfluss wohl auch erheblich beeinträchtigen und zu zusätzlichen Sicherheitsproblemen führen.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Nutzung von sog. Dreirad-Fahrrädern für Erwachsene deren Breite ca. 85 cm beträgt. Diese werden tatsächlich auch in Woltersdorf benutzt. Sollten die Lichtmasten tatsächlich ca. 80 cm bis 1m vom Fahrbahnrand aufgestellt werden, können insbesondere diese Fahrradfahrer/-innen den Geh-/Radweg (unabhängig von der rechtlichen Einordnung) aufgrund der dann noch vorhandenen Platzverhältnisse nicht benutzen. Folglich schicken wir dann gerade die Gruppe der lebensälteren Radfahrer auf die Fahrbahn und in den fließenden Verkehr. Es ist nicht so richtig vorstellbar, dass das gewollt sein kann. Ähnlich dürfte es sich mit Kinderwagen – insbesondere denen für Zwilling – verhalten.
Sehr geehrter Herr Kuiper,
auch ich habe dem Neubau der Beleuchtung in der J u E Rosenbergstraße in der Gemeindevertretung zugestimmt, im Vertrauen darauf, dass die Planungen korrekt sind. Leider muss ich aber jetzt feststellen, dass beide Bauvorhaben gemeinsam zu betrachten und dann auch die notwendigen Vorgaben seitens der Gemeindevertretung zu initiieren sind. Wir sollten jetzt nicht zuwarten, nur um später fest zu stellen, dass wir bei den Entscheidungen nicht alles bedacht hatten und dann hohe Folgekosten für den Gemeindehaushalt zu besorgen sind falls die Lichtmasten dann doch versetzt werden müssten.
Wir werden den Woltersdorfer Bürgerinnen und Bürgern nicht vermitteln können, warum die Beleuchtungsanlage so wenig komfortabel für Radfahrer errichtet wurde und damit sogar deren größere Gefährdung in Kauf genommen wird. Es mag sein, dass man, wie die Amtsleiterin Frau Marsand darstellte – ggf. andere Lampenmasten o. ä. verwenden muss. Im Rahmen der angestrebten Verkehrssicherheit und der Langlebigkeit der Beleuchtungsanlage von mehreren Jahrzehnten dürfte das aber nachrangig sein.
Ein weiterer Aspekt ist sicherlich auch die hoffentlich von allen angestrebte bessere touristische Anbindung Woltersdorfs an überregionale brandenburger Radwegenetze, die bislang jedenfalls noch nicht erkennbar erfolgt ist. Einen „Gehweg – Radfahrer frei“ wird man dort wohl auch künftig nicht einbinden können.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich diesem Problembereich nochmals annehmen würden.
Die von mir erstellte Power-Point-Präsentation dazu kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen oder auch im Bauausschuss dazu vortragen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ponsel
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wahl.
Ist Woltersdorf eigentlich pleite? Wenn keine 10.000 Euro für das Sommerfest da sind?
Unser Woltersdorf schreibt auf deren Homepage alles ist in Ordnung, ich verstehe das nicht ganz.
Sehr geehrte Frau Silke,
herzlichen Dank für die Wünsche zum Wahlerfolg, die können wir brauchen denn wir möchten noch einiges ändern.
Anders als umliegende Gemeinden hat Woltersdorf auch in den letzten Jahren keine Gelder für das Sommerfest zur Verfügung gestellt. Nach Aussagen des Veranstalters war das Sommerfest bisher auch immer ein Minus-Geschäft, das sich niemand auf die Dauer leisten kann.
Durch die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Rückzahlungen der Kita-Beiträge ist der Haushalt der Gemeinde sehr angespannt so dass man keine Möglichkeit sah, Gelder für das Sommerfest als freiwillig Leistung zur Verfügung zu stellen. Derartige Gelder wurden im letzten Jahr auch nicht beantragt – inwieweit sich dabei der Sozialausschuss mit der Erstellung eines neuen Konzeptes hätte mehr engagieren können bleibt derzeit eine offene Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ponsel