Feuerwehr Gefahrenabwehrbedarfsplan

17.07.2022
Liebe Woltersdorferinnen und Woltersdorfer,

seit der Ansiedlung von TESLA in Grünheide ist das Thema „ausreichende Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung“ in aller Munde. Wie inzwischen allen bekannt sein dürfte, hat der auch für uns in Woltersdorf zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) den Wasserverbrauch für Neukunden auf 105 l pro Person und Tag limitiert. Für alle anderen Kunden ist das offensichtlich ab 2024 angedacht.

Nun ist aber im Zusammenhang mit der Erstellung des für unsere Feuerwehr wichtigen Gefahrenabwehrbedarfsplanes, der insbesondere die Vorbereitung und Ausrüstung der Feuerwehr regelt, ein noch weiter reichendes Problem aufgetreten: Der WSE ist danach  n i c h t  verpflichtet, Wasser aus Hydranten zum Löschen brennender Häuser zur Verfügung zu stellen.

Aus unserer Sicht stellt der derzeit zur Prüfung beim zuständigen Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technisches Zentrum (FKTZ) in Fürstenwalde vorliegende Entwurf des Gefahrenabwehrbedarfsplanes für die Feuerwehr Woltersdorf aber genau auf diesen Umstand ab – will sagen: Bei einem Brand geht man davon aus, dass das benötigte Löschwasser aus den Hydranten im Ort kommt.

Aus Sorge, dass die Planungen der Gemeinde deshalb zukünftig in die falsche Richtung laufen könnten, haben wir uns als Fraktion FBW/FDP mit nachfolgendem Schreiben, welches wir Ihnen nicht vorenthalten wollen, an das FKTZ gewandt.
Die Gemeinde ist zwar nach dem Gesetz derverantwortliche Brandschutzträger – das Problem geht aber alle an!

Eine Eingangsbestätigung unseres Briefes haben wir zwischenzeitlich erhalten – auf eine Antwort warten wir noch.

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Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Oder-Spree e.V.
Kreisjugendfeuerwehr
Lise-Meitner-Straße 12
15517 Fürstenwalde (Spree)

nach Abgang:
sebastian.meskes@gmail.com
sekretariat@gemeinde-woltersdorf.de
feuerwehrwodo@woltersdorf-schleuse.de

Woltersdorf, den 11.07.2022

Betrifft:    Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde 15569 Woltersdorf

Sehr geehrter Vorsitzender FKTZ Herr Frank Kersten,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach unserer Kenntnis liegt der von der Firma Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH, Kennedyallee 11, 53175 Bonn (forplan mbH) für unsere Gemeinde 15569 Woltersdorf ausgearbeitete Entwurf des Gefahrenabwehrbedarfsplanes zur Prüfung bei Ihnen.

Leider hat sich aus unserer Sicht eine sich schon länger abzeichnende und auch wesentliche Änderung bzgl. der Versorgung mit Löschwasser manifestiert, die in den Entwurf des Gefahrenabwehrbedarfsplanes leider noch keinen Eingang gefunden haben dürfte, jedoch möglicherweise sehr, sehr weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen wird.

In der 27. Sitzung der Gemeindevertretung Woltersdorf am 16.06.2022 hat der Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE), Herr Bähler, über den aktuellen Stand der Wasserversorgung in seinem Verbandsgebiet zu dem auch Woltersdorf gehört, informiert. Zu unserem Erstaunen wurde uns dabei auch deutlich mitgeteilt, dass der Wasserverband nur für die zur Verfügungstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung und die Behandlung des Abwassers zuständig ist. Die Bereitstellung von Löschwasser ist dagegen  n i c h t  Aufgabe des Wasserverbandes und wird wohl künftig nicht mehr – zumindest nicht in der gewohnten Art und Weise – zur Verfügung gestellt.

Dieser für den Brandschutz doch wesentlicher Umstand  m ü s s te  aber dem Ersteller forplan mbH bei der Erstellung des Entwurfs des Gefahrenabwehrbedarfsplanes bereits bekannt gewesen sein!

Nach unserer Kenntnis gehen jedoch sowohl die bisherigen internen Planungen der Gemeindeverwaltung wie auch die der forplan mbH in ihrem Entwurf des Gefahrenabwehrbedarfsplanes von einer sicheren Löschwasserversorgung durch die im Ort befindlichen Hydranten aus. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Gemeindegrundstücke mit Wasserzugang für die Feuerwehr mit dem Hinweis auf vorhandene Hydranten verkauft. Damit dürften sich die Grundlagen, auf die der aktuelle Entwurf des Gefahrenabwehrbedarfsplanes abstellt massiv geändert haben, was auch grundsätzlich andere Überlegungen nach sich ziehen wird.

In den Blick nehmen wir als Fraktion dabei nicht nur die Wohn- und Gewerbegebiete der Gemeinde für die nunmehr sehr weit reichende andere Überlegungen zur Brandbekämpfung anzustellen sein werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der massiven und großflächigen Waldbrände der letzten Jahre in Brandenburg sorgen wir uns auch um unsere große Waldfläche, die sich auf einer Anhöhe bis hin zur BAB 10 erstreckt. Aus unserer doch sehr laienhaften Sicht dürfte dieser Wald nicht, wie wohl im Gefahrenabwehrbedarfsplan vorgesehen, mit einem Shuttleservice eines TLF zu bekämpfen sein.

Wir verhehlen auch nicht, dass wir als Fraktion bereits vor der Vorstellung des Entwurfs des Gefahrenabwehrbedarfsplanes durch die Firma forplan mbH in der 24. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.01.2022 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben haben, die jedoch nach unserer fraktionsinternen Auffassung nicht entsprechend beachtet wurde. Bei Bedarf können wir Ihnen diese auch zur Verfügung stellen.

Wir wären dankbar, wenn Sie die von uns leider nur laienhaft dargelegten Problemaufrisse fachkundig bewerten und nicht nur uns als Fraktion sondern insbesondere der Gemeinde als Träger des Brandschutzes Vorschläge zum weiteren professionellen Umgang mit dem Brandschutz im Ort machen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Ponsel
Fraktionsvorsitzender

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